- WEG-Beschluss (Überprüfung und Anfechtung sowie Konzeption)
- Hausgeldabrechnung (Überprüfung und Durchsetzung)
- Verwaltertätigkeit (Überprüfung und juristische Unterstützung)
- Vertretung in der Eigentümerversammlung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
- Beratung
In diesem oft von zwischenmenschlichen Spannungen geladenen Bereich werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Steinkopff von der Einladung zur Eigentümerversammlung bis hin zur Anfechtung von Beschlüssen, mit welchen Sie nicht einverstanden sind, rechtlich beraten und vertreten.
Des weiteren überprüft Herr Rechtsanwalt Steinkopff für Sie Ihre Hausgeldabrechnung und vertritt Sie bei der Durchsetzung notwendiger Korrekturen.
Ferner beraten wir Sie bzgl. der Stellung und Formulierung von Anträgen in der Eigentümerversammlung.
Darüber hinaus vertritt Herr Rechtsanwalt Steinkopff auch Eigentümergemeinschaften gegenüber einzelnen Eigentümern.
Bei seiner Tätigkeit kann Herr Rechtsanwalt Steinkopff auf seine langjährige Erfahrung im Umgang mit diversen Hausverwaltungen zurückgreifen sowie auf seine durch den Fachanwaltstitel belegten juristischen Kompetenz. Aufgrund seiner regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, wobei deren Umfang weit über das gesetzlich geforderten Maß hinausgeht, ist jederzeit gewährleistet, dass die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und der regional ansässigen Gerichte bei Ihrer Vertretung berücksichtigt werden.