- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Vertragsgestaltung
- Vertragsprüfung
- Gewährleistung
- Garantie
- Schadenersatz
- Rücktritt
- Minderung
Im Unterschied zu den Verträgen im Bereich des Gesellschaftsrechts gestaltet und überprüft Frau Rechtsanwältin Steinkopff hier die Verträge zwischen Unternehmen (z.B. Lieferantenverträge) bzw. zwischen Unternehmern und Verbrauchern. So gehören zu diesem Bereich der Kaufvertrag ebenso wie Dienstverträge oder Werkverträge.
„Verträge sind zum Vertragen da“ – dieses Motto wird von Frau Rechtsanwältin Steinkopff insbesondere bei der Gestaltung Ihrer Verträge zugrunde gelegt. Mit einem klaren und verständlichen, den Willen der Parteien eindeutig wieder gebenden Vertrag können spätere Zerwürfnisse zwischen Geschäftspartnern häufig von vorn herein verhindert werden.
Häufig kommt es bei der Vertragserfüllung zu Problemen. Sei es der neue Pkw hat Mängel, die neue Schrankwand hat die falsche Farbe oder der Handwerker hat nicht ordentlich gearbeitet. Alles dies kann Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag bzw. Werkvertrag auslösen. Allerdings müssen diese Rechte auch richtig ausgeübt werden und die beste Wahl unter den Ansprüchen (Rücktritt, Minderung, Schadenersatz etc.) getroffen bzw. kombiniert werden. Auch die Prüfung, ob ein Mangel einer Garantie unterfällt, eine solche Garantie überhaupt gewährt wurde oder wer der richtige Ansprechpartner ist, ist Bestandteil der Beratung und Prüfung zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Wir vertreten Unternehmer wie Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte.