Erbrecht - Rechtsanwältin Manuela Steinkopff

Bei der Erstellung Ihres Testamentes legt Frau Rechtsanwältin Steinkopff besonderen Wert darauf, Ihre Wünsche zu ermitteln, damit Ihr letzter Wille in niedergeschriebener Form auch wirklich dem entspricht, was Sie wünschen. So wird vermieden, dass Ihr Testament missverständlich ist und nach Ihrem Ableben angegriffen werden kann oder es aufgrund von Unklarheiten zum Streit zwischen den Erben kommt.

Zur Vermeidung eines Streites zwischen den Erben kann es auch sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Rechtsanwältin Steinkopff kann dieses Amt bei Wunsch übernehmen oder Sie beraten wie Sie eine entsprechende Einsetzung regeln können.

Sollten Sie aufgrund eines Todesfalles zum Kreis der Erben gehören oder enterbt worden sein, setzen wir uns dafür ein, dass Sie den Erbteil, der Ihnen zusteht, auch wirklich erhalten. Wir prüfen das Testament, das hinterlassen worden ist, auf seine Wirksamkeit und setzen Ihre Ansprüche gegenüber den verpflichteten Personen durch.
Falls dies außergerichtlich nicht möglich sein sollte, werden Sie vor Gericht von uns vertreten.

Gerade Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten mangels gesetzlicher Erbansprüche über eine Erbfolgeregelung nachdenken. Auf Wunsch setzt Frau Rechtsanwältin Steinkopff nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Testamente für Sie auf.