- Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
„Nicht nur wo AGB drüber steht, ist AGB drin.“
Das AGB-Recht ist vom Vertragsrecht kaum abgrenzbar, da wenige Voraussetzungen genügen, um aus einem „normalen“ Vertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen zu machen, die an speziellen rechtlichen Bedingungen ausgerichtet sein müssen.
Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine effektive Möglichkeit, Ihre Verträge übersichtlicher zu gestalten, da regelmäßig wiederkehrende, identische Vertragsteile in die AGB übernommen werden.
Vor der Gestaltung Ihrer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen AGB berät Sie Frau Rechtsanwältin Steinkopff über die Regelungsbereiche, die zulässigerweise in den AGB geregelt werden können und die für Sie sinnvoll sind.
Bei Problemen im Rahmen der Vertragserfüllung ist die Überprüfung vorliegender AGB ein wesentlicher Bestandteil für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte.