- Verkehrsunfallregulierung
- Übernahme der gesamten Korrespondenz mit der Schädigerseite
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Fahrzeugschaden
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagenkosten
- Körperschäden und Schmerzensgeld
- Erwerbsschaden durch unfallbedingten Arbeitsausfall
- Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung
- Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Beratung
Im Verkehrsrecht, das unter anderem alle Fragen der Unfallregulierung umfasst, nimmt Herr Rechtsanwalt Steinkopff Ihre Interessen für Sie wahr, indem er Ihre Ansprüche u.a. gegenüber der Versicherung des Unfallgegners als auch gegenüber der eigenen KFZ-Versicherung oder Vollkaskoversicherung geltend macht.
Vom Fahrzeugschaden über die Kosten für einen Mietwagen bis hin zur Frage des Schmerzensgeldes gilt es, Ihre Ansprüche gegenüber den Versicherungen durchzusetzen.
Wir tragen dafür Sorge, dass auch Schadenspositionen, die drohen, in Vergessenheit zu geraten (z.B. Zinsschäden, Zuzahlungen zu Behandlungen oder Medikamenten), von den Versicherern ersetzt werden, damit Sie keinen Nachteil erleiden. Genauso wird im Bereich des Schmerzensgeldes von den Versicherern oft versucht, an der untersten Grenze der von der Rechtsprechung zugestandenen Ansprüche zu „operieren“. Hieraus resultierende finanzielle Einbußen werden von Herrn Rechtsanwalt Steinkopff durch sein Verhandlungsgeschick von vornherein unterbunden.
Unabhängig bei welcher Frage der Unfallregulierung: Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche in voller Höhe auszuschöpfen, damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht.
Darüber hinaus gehört auch die Vertretung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit einem gegen Sie verhängten Bußgeldbescheid oder im Rahmen eines gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, zum Verkehrsunfallrecht.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf diesem Bereich und der alljährlichen umfangreichen Fortbildung ist gewährleistet, dass bei Ihrer Vertretung immer die aktuelle Rechtsprechung Berücksichtigung findet.