- Reisemängel (Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen)
- Verspätete oder unterbliebene Beförderung (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen)
- Verspäteter Transport des Reisegepäcks (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen)
- Beschädigung und Verschwinden von Reisegepäck (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen)
Wenn sich die schönsten Tage im Jahr zu einem Albtraum entwickelt haben, weil z.B. das gebuchte Hotel nicht den blumigen Versprechungen des Reiseveranstalters entsprach oder sich das Hotel an einem Müllkippen ähnlichen Sandstrand befindet, hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Steinkopff dabei, dass Sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub zumindest eine finanzieller Entschädigung für die Mängel erhalten.
Aber auch wenn sich Ihr Flug verspätet, verschoben oder gar abgesagt wurde, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Steinkopff mit Rat und Tat zur Seite.
Gleiches gilt wenn Ihr Gepäck nicht oder verspätet seinen Weg zum Urlaubsort findet. Selbstverständlich kümmert sich Frau Rechtsanwältin Steinkopff auch um Ihre Ansprüche, wenn Ihr Gepäck nicht wieder auftaucht oder beim Transport beschädigt wurde.