- Anlage (Wertpapiere und Beteiligungen)
- Kredit (Kreditvergabe und -kündigung)
- Sicherheiten (Bestellung und Verwertung)
- Bürgschaften
- Kündigung (Girokonto bzw. Geschäftsverbindung
Frau Rechtsanwältin Steinkopff hat sich insbesondere aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Filialleiterin bei einer der großen dt. Geschäftsbanken auf den Bereich des Bankrechts spezialisiert. Sie betreut und vertritt Sie in allen Bereichen Ihrer Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank und/oder zu (freien) Anlageberatern.
Bereits bei dem Aufbau der Bankverbindung steht sie Ihnen z.B. bei der Beratung hinsichtlich des Kreditantrages und der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Besicherungsformen (z.B. Bürgschaften, Grundschulden) zur Seite.
Sollte es zu Problemen aufgrund falscher Anlageberatung oder zu Kreditkündigungen und der Verwertung von Sicherheiten kommen, vertritt Frau Rechtsanwältin Steinkopff Ihre Interessen auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse der bankinternen Entscheidungswege und Handlungsabläufe ist es ihr häufig möglich, eine gerichtliche und damit zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung zu vermeiden und Ihre Rechte bereits außergerichtlich durch zu setzen.